Häufig gestellte Fragen - FAQ
Auf der folgenden Seite erhalten Sie Antworten auf Fragen, die sowohl von unseren Praxispartnern als auch von unseren Studierenden häufig gestellt werden.
Häufig gestellte Fragen von Praxispartnern - FAQ
Als bestehender Praxispartner haben Sie Fragen rund um das Praktikum?
Sie interessieren sich für die Möglichkeit, unseren Studierenden Praktikumsplätze anzubieten und haben hierzu Fragen?
Im Folgenden bieten wir Antworten auf häufig gestellte Fragen von unseren (angehenden) Praxispartnern. Bei weiteren Fragen können Sie sich gerne jederzeit an die Praxisreferate wenden.
Auch als Einrichtung können Sie sich sehr gut auf ein Praktikum vorbereiten, indem Sie sich im Vorfeld überlegen bzw. verschriftlichen, in welchen Bereichen Sie Studierende einsetzen können, wie Studierende in die Einrichtung eingeführt und integriert werden können und wer die Begleitung von Studierenden übernimmt. Auch ist es wichtig zu klären, ob ein eigener Arbeitsplatz eingerichtet werden kann und ob eine Haftpflichtversicherung für Praktikanten besteht. Wenn Sie Fragen zum Ablauf des Praktikums haben oder auch zur fachlichen Begleitung, können Sie sich jederzeit an das Praxisreferat wenden.
Das Studienpraktikum ist ein Pflichtpraktikum und fällt nicht unter das Mindestlohngesetz. Die Katholische Hochschule empfiehlt die Orientierung am aktuellen BAföG-Satz. Möglich ist auch die Übernahme von Monatskarten für den öffentlichen Nahverkehr oder auch die Bereitstellung von Unterkunft und Verpflegung. Bitte bedenken Sie, dass unsere Studierenden zu 100% in Ihren Einrichtungen tätig sind und sich mit viel Engagement als angehende Fachkräfte einbringen. Die Mehrzahl unserer Studierenden ist auf einen Verdienst angewiesen, um sich das Studium in der Region Freiburg ermöglichen zu können.
Es kann vorkommen, dass das Praxisverhältnis sich als nicht passend herausstellt. Dies kann ganz unterschiedliche Gründe haben. Studierende haben die Möglichkeit innerhalb ihrer Praxisphase die Stelle zu wechseln bzw. auch Praxisstellen haben die Möglichkeit das Praxisverhältnis zu beenden. Sollten schwierige oder konflikthafte Situationen im Praktikum entstehen, zögern Sie bitte nicht sich mit dem Praxisreferat in Verbindung zu setzen. Wir beraten und unterstützen Studierende und Anleitungen in diesem Prozess.
Am Ende des Praktikums erhalten Studierende eine Beurteilung durch die Anleitung. Die Beurteilung gibt nicht nur eine Auskunft über die Aufgaben und Einbindung von Studierenden im Praktikum, sondern soll auch wiedergeben, welche Entwicklungsschritte (personale, soziale Kompetenz, Transfer Fachwissen in die Praxis) sich im Praktikum gezeigt haben. Die Beurteilung kann / soll auch wiedergeben, welche Qualifikationen und Stärken schon sehr ausgeprägt sind und zudem auch, wo Sie als fachkundige Anleitung noch mögliche Entwicklungsschritte im Verlauf des weiteren Studiums sehen. Dies kann für Studierende eine sehr wichtige Orientierung für ihren weiteren Studienverlauf bieten. Bevor Sie die Beurteilung schreiben, besprechen Sie Ihre Punkte in einem abschließenden Abschlussgespräch mit dem Praktikanten / der Praktikantin. Wenn Sie Fragen oder Unsicherheiten im Verfassen der Beurteilung haben, können Sie sich gerne an das Praxisreferat wenden.
Die Praxisphasen der jeweiligen Studiengänge sind durch Studien- und Prüfungsordnungen wie auch durch Richtlinien bzw. Handreichungen an bestimmte qualitative Rahmenbedingungen gebunden.
Für Einrichtungen der Sozialen Arbeit und Heilpädagogik gelten außerdem die bestehenden Fachqualifikationsrahmen und die Verleihung der staatl. Anerkennung. In Baden-Württemberg verleihen die Hochschulen mit Vergabe der Bachelor Urkunde diese staatliche Anerkennung. Aus diesem Grund prüfen wir Einrichtungen und Verträge.
Innerhalb des Praxissemesters Soziale Arbeit und Heilpädagogik lädt das Praxisreferat alle Anleiter zu einem Anleitertreffen ein. In diesem Treffen erfahren Sie Neuigkeiten über die Hochschule, über die Entwicklung der Studiengänge und es dient zu einem Austausch zwischen Hochschule und Ihnen als Praxispartnern. Wir freuen uns, wenn auch Sie aus Ihrer Praxis und Berufserfahrung berichten und uns Feedback geben. Zudem bieten wir kleine Arbeitseinheiten zu praxisrelevanten Themen an.
Wir freuen uns, wenn Studierende die Möglichkeit haben in Ihrer Einrichtung an Team- und Fallsupervisionen teilzunehmen. Für Sie als Einrichtung ist es nicht verpflichtend Studierende in die Supervision einzubinden.
Die Studierenden der Sozialen Arbeit und der Berufspädagogik, sowie Management im Gesundheitswesen, erhalten zudem eine Ausbildungssupervision während des Praktikums. Die Ausbildungssupervision ist durch Studierende selbstorganisiert und wird kostenseitig, im Rahmen der Leistungsordnung, von der Hochschule getragen.
Einrichtungen / Anleitungen können sich jederzeit mit Fragen rund um die Praxis an das Praxisreferat wenden. Zu allen Themen die Sie auf dieser Seite finden beraten wir Sie gerne. Sie können uns anrufen oder schreiben. Gerne vereinbaren wir auch Termine und kommen zu Ihnen in die Einrichtung.
Praxisreferat Soziales
Praxisreferat Gesundheit
Häufig gestellte Fragen von Studierenden und Studieninteressierten FAQ
Als Studierender / Studierende haben Sie Fragen rund um das Praktikum?
Als Studieninteressierte*r haben Sie Fragen rund um das Praktikum?
Im Folgenden bieten wir Antworten auf häufig gestellte Fragen von unseren Studierenden und Studieninteressierten. Bei weiteren Fragen können Sie sich gerne jederzeit an die Praxisreferate wenden.
Im Praxisstudium sollen die Studierenden ihre theoretischen Kenntnisse aus dem Grundstudium in einem professionellen Handlungsfeld anwenden und ihre Befähigung zur Ausübung dieses Berufes überprüfen.
Für Studierende der Sozialen Arbeit und Heilpädagogik ist das fachlich angeleitete Praxisstudium eine der Voraussetzungen für die Erlangung des Bachelorabschlusses mit staatlicher Anerkennung als Sozialarbeiter(in) bzw. Sozialpädagoge(in) bzw. staatliche Anerkennung Heilpädagoge*in. Die Studien- und Prüfungsordnung legt fest, wann das Praktikum im Studium zu erbringen ist.
Das Praktikum ist ein von der Hochschule vorgeschriebenes Praktikum (Pflichtpraktikum) und fällt somit nicht unter das Mindestlohngesetz. Damit ist eine finanzielle Vergütung des Praktikums gesetzlich nicht vorgegeben, wird aber von der Hochschule empfohlen. Die Empfehlung der Hochschule orientiert sich am aktuellen BAföG-Satz. Neben einer monetären Vergütung ist es auch möglich, dass die Einrichtungen Ihnen Fahrkarten, Unterkunft oder Verpflegung stellen.
Die staatliche Anerkennung ist die Voraussetzung dafür, dass Sie in bestimmten Bereichen der Sozialen Arbeit bzw. Heilpädagogik tätig sein dürfen. Der Beruf der Sozialarbeitenden / der Sozialpädagog*in / Heilpädagog*in zählt damit zu den akademischen Berufen, die reglementiert sind. Die staatliche Anerkennung ist, je nach Landesrecht, an die Handlungen einer Person gebunden und kann in bestimmten Fällen, z.B. bei einer rechtskräftigen Verurteilung, aberkannt werden.
Es gibt viele Möglichkeiten eine passende Stelle zu finden. In der Vorbereitung auf das Praxissemester besuchen Sie Einrichtungen oder Vertreter*innen aus den Einrichtungen werden an die Hochschule eingeladen. Im Mai gibt es an der Hochschule (für manche Studiengänge) eine Praxisstellenbörse, die für Studierende frei zugänglich ist und auf der Sie mit den Einrichtungen direkt ins Gespräch kommen können. Zudem verfügt diese Website über ein online Jobportal mit einem breiten Spektrum an Angeboten unter Externe Stellenangebote. Natürlich können Sie sich auch jederzeit mit Fragen zum Thema Stellensuche an die Praxisreferate wenden.
Praxisreferat Soziales
Praxisreferat Gesundheit
Die Praxisreferate stellen alle wichtigen Unterlagen für Studierende wie auch für die Praxispartner zur Verfügung. Die Unterlagen finden Studierende auf der hochschulinternen Lernplattform. Auf das Praxissemester wird sorgfältig vorbereitet und alle Informationen werden während des Studiums rechtzeitig an die Hand gegeben. Es liegt in der Verantwortung der Studierenden sich selbstständig um einen Praktikumsplatz zu kümmern und alle wichtigen Dokumente fristgerecht abzugeben.
Das hängt ganz von dem jeweiligen Studium ab. Ausführliche Informationen finden Sie auf den Seiten der Studiengänge und in den entsprechenden Modulhandbüchern.
Ja. Auch ein Auslandspraktikum ist möglich. Da die Berufsbilder der Studiengänge eng an gesellschaftliche Normen/Werte und auch an sozialpolitische Entscheidungen und Steuerung gebunden sind. Allerdings gelten auch für die Stellen im Ausland die Anforderungen für die Anerkennung von Praxisstellen. Zudem benötigen Sie in der jeweiligen Landessprache bzw. Unternehmenssprache nachweislich ein B2 Niveau.
Für die Anerkennung von Praxisstellen gelten in den Studiengängen unterschiedliche Regeln. Diese haben zum einen mit dem Gesetz zu tun, das die staatliche Anerkennung regelt. Zum anderen sollen sie aber auch gewährleisten, dass Sie in ihrem Praktikum gut betreut werden und die Möglichkeit haben, sehr viel Erfahrung und Wissen zu sammeln. Gleichzeitig sollen Sie sich aber auch ausprobieren dürfen, ohne ihre Rolle als Praktikant*in zu verlassen. Die Regeln sind ein Schutz für Sie und helfen Ihnen bei der Wahl einer geeigneten Praktikumsstelle.
Studierende können sich jederzeit mit Fragen rund um die Praxis, die sich nicht in der Lehre und im Austausch klären, an das Praxisreferat wenden. Das Praxisreferat informiert, berät zur Vorbereitung auf die Praxis und hilft in schwierigen und konflikthaften Situationen im Praktikum weiter.