Zulassungsvoraussetzungen

Zulassungsvoraussetzungen und Auswahlverfahren für den Zugang zu Bachelor- und Masterstudiengängen werden in der Immatrikulationsordnung geregelt. Im Downloadbereich dieser Seite finden Sie für jeden Studiengang die entsprechende Immatrikulationsordnung.  

Studienorientierungstests

Wenn Sie ein Studium an unserer Hochschule aufnehmen wollen, sollten Sie sich sicher sein, welche Interessen und Talente Sie mitbringen und in welchem Tätigkeitsbereich und Arbeitsfeld Sie sich zukünftig beruflich sehen. Bei der Orientierung und zur Unterstützung bei der Studienwahl können Studienorientierungstests helfen. Diese erfassen Ihre Interessen und Neigungen und sollen Sie bei der Wahl Ihres Wunschstudiengangs bestärken. 

Für Ihre Bewerbung an der KH Freiburg brauchen Sie eine Bescheinigung, die Ihre Teilnahme an einem der nachfolgenden Orientierungstests bestätigt. Die Teilnahmebescheingung muss mit Ihrer Bewerbung eingereicht werden und sollte nicht älter als 6 Monate sein.

Den Orientierungstest (OT) können Sie unter www.was-studiere-ich.de absolvieren. Der OT besteht aus einem Interessentest, der ca. 15 Minuten dauert und kann über die Homepage des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg aufgerufen werden. 

Den Studium-Interessentest (SIT) der Hochschulrektorenkonferenz können sie unter www.hochschulkompass.de/studium-interessentest.html starten. Er hilft Studieninteressierten bei der Studienwahl und -orientierung. Der SIT ist kostenlos, dauert etwa 15 Minuten, liefert eine ausführliche Testauswertung und eine Liste mit dazu passenden Studiengängen. 

Mit dem Orientierungstest Check-U der Bundesagentur für Arbeit können SIe Ihre persönlichen Stärken und Interessen testen und herausfinden, welche Studienfelder zu Ihnen passen. Den Check-U-Test können Sie unter www.arbeitsagentur.de/bildung/welche-ausbildung-welches-studium-passt absolvieren.

Auswahlverfahren bei Bachelorstudiengängen

Da die Zahl der Bewerber*innen seit Jahren erheblich höher ist als die der vorhandenen Studienplätze, gibt es an der KH Freiburg ein Auswahlverfahren für einige Studiengänge. Es basiert auf einem Punktesystem und berücksichtigt

  • die Durchschnittsnote des Abitur- bzw. Fachhochschulreifezeugnisses,
  • berufliche und / oder ehrenamtliche Tätigkeiten im sozialen und/oder kirchlichen Bereich,
  • Bundeswehr / Zivildienst,
  • Freiwilliges Soziales Jahr / Bundesfreiwilligendienst / Europäisches Soziales Jahr / Vorpraktikum,
  • auf Antrag: Härtefälle (Nachteilsausgleich),
  • für ausländische Studienbewerber*innen ist im Sinne eines Nachteilsausgleiches eine Quote vorgesehen.

Zusätzliche Unterlagen für Bewerber*innen im Studiengang B.A. Angewandte Pflegewissenschaft:

(Hinweis: Formular mit aktuellem PDF-Reader downloaden, abspeichern, ausfüllen und von der Einrichtung unterschreiben lassen. Laden Sie bitte das unterschriebene Dokument bei der Online-Bewerbung hoch.)

Auswahlverfahren bei Masterstudiengängen

Jeder Masterstudiengang hat sein eigenes Auswahlverfahren mit eigenen Auswahlkriterien und Bedingungen. Diese sind in der Immatrikulationsordnung des jeweiligen Masterstudiengangs festgeschrieben. Die Immatrikulationsordnungen finden Sie im Downloadbereich auf dieser Seite.

Zulassung in ein höheres Fachsemester

Gemäß § 7 Abs. 2 Satz 2 der Immatrikulationsordnung der Katholischen Hochschule Freiburg ist die Immatrikulation in ein höheres Fachsemester möglich, wenn die jeweils geltenden Zulassungsvoraussetzungen erfüllt sind und i.d.R. alle Modulprüfungsleistungen bis zu dem Fachsemester anerkannt werden können, für das die Immatrikulation beantragt wird. Die Zulassung in ein höheres Fachsemester kann nur erfolgen, wenn die entsprechend der geltenden Studien- und Prüfungsordnungen sowie Modulhandbücher zu erwerbenden Kompetenzen in einem Studiengang an der KH Freiburg keinen wesentlichen Unterschied mit denjenigen Kompetenzerwerben aufweisen, die bereits erworben wurden.

Für die Einstufung in ein höheres Fachsemester ist i.d.R. die Anerkennung von an einer anderen Hochschule bereits erbrachten Studien- und Prüfungsleistungen bzw. die Anrechnung außerhochschulisch erworbener Kompetenzen erforderlich, um einen schlüssigen Studienverlauf erstellen zu können. Eine Einstufung in ein höheres Fachsemester kann dann erfolgen, wenn das Studium danach aufgenommen und fortgeführt werden kann. Wir bitten Sie die Hinweise und Vorlagen für Anerkennung und Anrechnung zu beachten.

Für eine Zulassung in ein höheres Fachsemester bitten wir Sie einen Antrag zu stellen, eine Vorlage finden Sie hier.

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