
Hochschulzugang ohne (Fach-)Abitur
Eine Hochschulzugangsberechtigung erlangen Sie in der Regel durch die allgemeine Hochschulreife, fachgebunde Hochschulreife oder Fachhochschulreife. Auf der Grundlage von § 58 Abs. 2 Ziffer 5 und 6 und Abs. 3b des Landeshochschulgesetzes des Landes Baden-Württemberg (LHG) ist eine Hochschulzugangsberechtigung (HZB) unter bestimmten Voraussetzungen auch ohne ein (Fach-)Abitur möglich.
Studieren auf Probe
Es ist möglich in bestimmten Studiengängen ohne Hochschulzugangsberechtigung ein Studium auf Probe gemäß § 58 Abs. 3b LHG aufzunehmen, vorausgesetzt Sie
- können eine mindestens zweijährige, dem angestrebten Studiengang fachlich entsprechende und abgeschlossene Berufsausbildung nachweisen,
- können eine Berufserfahrung von bis zu drei Jahren in dem angestrebten Studiengang fachlich entsprechenden Bereich nachweisen; in besonders begründeten Einzelfällen kann auch beim Nachweis einer mehrjährigen herausgehobenen oder inhaltlich besonders anspruchsvollen Tätigkeit zu einem Probestudium in einen dieser Tätigkeit fachlich entsprechenden Studiengang zugelassen werden,
- können die Teilnahme an einem Studienorientierungsverfahrens gemäß § 60 LHG nachweisen,
- können bei der Bewerbung einen schriftlichen Nachweis über ein Beratungsgespräch mit der Studiengangsleitung vorlegen.
In der Regel dauert das Probestudium 2 Semester und kann in begründeten Fällen auf bis zu 4 Semester verlängert werden. Sie müssen in einem Probestudium mindestens 40 Credit-Points (CP) erwerben, um weiter Studieren zu dürfen. Durch ein erfolgreiches Probestudium in einem Studiengang können Sie die Hochschulzugangsberechtigung erlangen und dürfen dann das Studium regulär fortsetzen.
Für die Bewerbung muss eine Beratungsgespräch mit der Studiengangsleitung geführt werden. Danach können Sie sich in unserem Online-Portal registrieren und sich für den ausgewählten Studiengang bewerben. Die Bestätigung des geführten Beratungsgesprächs können Sie dann als Nachweis für die Hochschulzugangsberechtigung hochladen. Eine Vorlage finden Sie im Downloadbereich auf dieser Seite.
Hochschulzugang durch eine Aufstiegsfortbildung
Die Qualifikation für ein Studium können Sie auch durch eine anerkannte berufliche Aufstiegsfortbildung nachweisen. Als Hochschulzugangsberechtigung ist gemäß § 58 Abs. 2 Ziffer 5 LHG anerkannt:
- Meisterprüfung
- eine öffentlich-rechtlich geregelte berufliche Aufstiegsfortbildung (Berufsaufstiegsfortbildung), insbesondere nach dem Berufsbildungsgesetz, nach der Handwerksordnung oder nach § 14 des Schulgesetzes für Baden-Württemberg, die grundsätzlich auf einer mindestens zweijährigen Berufsausbildung aufbaut und deren Lehrgang mindestens 400 Unterrichtsstunden umfasst
- Abschluss entsprechend der Rahmenvereinbarung über Fachschulen der Kultusministerkonferenz vom 7. November 2002 in der jeweils geltenden Fassung
Zusätzlich dazu muss an der Hochschule eine studienfachliche Beratung zu dem angestrebten Studiengang erfolgen und schriftlich nachgewiesen werden.
Eignungsprüfung für beruflich Qualifizierte
Auch durch die berufliche Qualifikation und eine Eignungsprüfung gemäß § 58 Abs. 2 Ziffer 6 LHG kann ein Hochschulzugang nachgewiesen werden. Die Eignungsprüfung berechtigt zu einem Studium eines der Berufsausbildung und Berufserfahrung fachlich entsprechenden Studiengangs. Die Eigungsprüfung findet ein Mal im Jahr statt.
Die Eignungsprüfung dient der Feststellung, ob Studienbewerber*innen aufgrund ihrer Persönlichkeit, ihrer Vorkenntnisse, ihrer geistigen Fähigkeiten und Motivation für ein Studium in einem angestrebten Studiengang geeignet sind.
Die Eignungsprüfung für beruflich Qualifizierte an den Hochschulen für Angewandte Wissenschaften (HAW) in Baden-Württemberg wird in Kooperation durchgeführt. Sie findet an der Hochschule für Technik, Wirtschaft und Gestaltung (HTWG) in Konstanz statt. Die Durchführung der Eignungsprüfung erfolgt gemäß der Satzung der HTWG Konstanz über die Eignungsprüfung für beruflich Qualifizierte in ihrer gültigen Fassung.
Zur Eignungsprüfung wird zugelassen, wer
- eine mindestens zweijährige, dem angestrebten Studiengang fachlich entsprechende Berufsausbildung abgeschlossen hat,
- eine Berufserfahrung von bis zu drei Jahren in einem dem angestrebten Studiengang fachlich entsprechenden Bereich nachweisen kann
- und einen schriftlichen Nachweis über ein Beratungsgespräch an einer Hochschule nach § 2 Absatz 2 LHG erbringt.
Die Anmeldung zur Eignungsprüfung an der HTWG Konstanz erfolgt immer über die Hochschule, an der Sie sich bewerben. Für die Anmeldung zur Eignungsprüfung müssen Sie einen schriftlichen, formlosen Antrag auf Zulassung zur Eignungsprüfung an das Bewerbungsbüro der KH Freiburg einreichen, in dem Sie uns mit der Anmeldung zur Eignungsprüfung beauftragen (bewerbungsbuero@kh-freiburg.de). Erst damit dürfen Ihre Daten an die Hochschule in Konstanz weitergeleitet werden. Die Anmeldeausschlussfrist an der KH Freiburg ist i.d.R. der 01.03. eines jeden Jahres. Die Eigungsprüfung findet nur ein Mal jährlich statt.
Die Kosten bei Anmeldung über Katholische Hochschule Freiburg betragen für die Eignungsprüfung 320,00 €. Für die Anmeldung zur Eignungsprüfung ist der Eingang der Prüfungsgebühr auf unserem Konto notwendig:
Katholische Hochschule Freiburg
LIGA BANK
DE15 7509 0300 0407 1001 24
GENODEF1M05
Falls es nach bestandener Eignungsprüfung zur Immatrikulation an der Katholischen Hochschule Freiburg kommt, wird von der KH-Freiburg ein Teil der Prüfungsgebühr in Höhe von 240,00 € übernommen, so dass 80,00 € bei der*dem Bewerber*in verbleiben.
Ein vollständiger, schriftlicher Antrag auf Zulassung zur Eignungsprüfung besteht aus:
- Name, Vorname, Geburtsdatum, Geburtsort (Diese Daten kommen entsprechend dieser Angaben auf das Zeugnis über die Eignungsprüfung).
- Anschrift, E-Mail-Adresse, Telefonnummer
- Gewünschter Studiengang
- Eine beglaubigte Kopie Ihres Examenszeugnisses und Ihrer Examensurkunde, einen beglaubigten Nachweis über Ihre mindestens zweijährige Berufspraxis im Anschluss an Ihren Ausbildungsabschluss; ggf. einen entsprechenden Antrag auf Anrechnung auf die zweijährige Berufspraxis von Kindererziehung oder Pflegetätigkeit mit beglaubigten Belegen
- Nachweis über ein Beratungsgespräch mit der Studiengangsleitung an unserer Hochschule ein tabellarischer Lebenslauf unter Angabe der bisherigen schulischen Ausbildung, des beruflichen Werdegangs und der ausgeübten Berufstätigkeit.
Weitere Informationen zur Eignungsprüfung (v.a. Termine und Prüfungsinhalte) an der HTWG Konstanz finden Sie auf der Seite der HTWG Konstanz.