Hinweisgeberportal
Interne Meldestelle für Missstände und Rechtsverstöße
Mitarbeitende nehmen Missstände und Rechtverstöße meist als erste wahr. Wir möchten unsere Mitarbeitenden ermutigen, Fehlverhalten, Rechts- und Regelverstöße innerhalb der Katholischen Hochschule zu melden und dadurch mitzuhelfen, Schaden zu vermeiden.
Als verantwortungsvolle Einrichtung ist es uns wichtig, zuverlässige Meldewege und den Schutz der Hinweisgebenden vor Sanktionen zu gewährleisten. Denn nur dadurch können mögliche Verstöße umfassend untersucht und aufgeklärt werden.
Die Interne Meldestelle der Katholischen Hochschule Freiburg ist am Rechnungshof der Erzdiözese Freiburg angesiedelt. Sie können folgende geschützte Meldewege verwenden:
- ein anonymes, gesichertes und datenschutzkonformes Hinweisgebersystem über diesen Link:
Meldeplattform - Caritas (sicher-melden.de) - Kontaktaufnahme mit der Ombudstelle:
Rechnungshof für die Erzdiözese Freiburg
Ombudsperson Elke Hall
Kartäuserstr. 47
79102 Freiburg
Tel: +49 (0) 761 2188-577
E-Mail: ombudsperson@rechnungshof-ebfr.de
Bei der Ombudsperson können Sie vertraulich und auf Wunsch anonym Hinweise zu möglichen Verstößen geben. Ihre Identität wird nur mit Ihrem Einverständnis oder auf verbindliche Anordnung staatlicher Stellen offenbart.
Sie müssen beim Abgeben von Hinweisen keine bestimmte Form einhalten. Sie können Ihre Hinweise persönlich, schriftlich, per Telefon oder per E-Mail mitteilen.
Anonymität gewährleistet
Natürlich können Sie Ihre Hinweise auch über das digitale Hinweisgebersystem mit anonymer Dialogfunktion übermitteln. Sofern möglich, können Sie Unterlagen, die Ihren Verdacht stützen, an die Ombudsperson übergeben oder über das Hinweisgebersystem hochladen.
Externe Meldestelle des Bundes
Neben unserer internen Meldestelle hat auch die Bundesregierung eine Behörde für externe Meldungen von Fehlverhalten eingerichtet. Sie finden diese auf der Seite "Meldestelle des Bundesjustizamtes".
Wichtige Hinweise
Die Informationen, die Sie weitergeben, können zu internen und behördlichen Untersuchungsverfahren führen und weitere Konsequenzen nach sich ziehen. Übermitteln Sie uns daher nur Informationen, von denen Sie nach bestem Wissen und Gewissen annehmen, dass sie zutreffen. Wissentlich falsche Angaben können strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.