Anerkennung und Anrechnung
Vor dem Hintergrund der Bologna-Reform sollen sowohl Anerkennungs- wie auch Anrechnungsverfahren an Hochschulen eine Erhöhung der Durchlässigkeit im Bildungssystem ermöglichen. Das Ziel der beiden Verfahren liegt darin, bereits erworbene Kompetenzen nicht erneut abzuprüfen bzw. nachweisen zu müssen. Um eine Anerkennung bzw. Anrechnung auf ein Bachelor- oder Masterstudium an der Katholischen Hochschule Freiburg genehmigen zu können, müssen bestimmte Anforderungen erfüllt und Nachweise erbracht werden.
Bei Fragen und für eine Beratung zu Anerkennungen und Anrechnungen schreiben Sie gerne an studienberatung@kh-freiburg.de.
Wichtige Hinweise
Bitte beachten Sie die nachfolgenden Hinweise, bevor Sie einen Antrag stellen.
- Es werden immer nur vollständige Anträge bearbeitet, d.h. der ausgefüllte und unterschriebene Antrag einschließlich des ausgefüllten Portfolios und der erforderlichen Nachweise müssen vorliegen.
- Eine Anerkennung bzw. eine Anrechnung ist immer nur für ganze Module möglich, d.h. eine Teilanerkennung bzw. -anrechnung ist nicht möglich.
- Anträge auf Anerkennung bzw. Anrechnung im PDF-Format per Mail an studienberatung@kh-freiburg.de einzureichen. Der Antragseingang wird dokumentiert und an die zuständige Stelle weitergeleitet.
- Rechtliche Grundlagen sind § 17 der Studien- und Prüfungsordnung (Allgemeiner Teil) sowie in Verbindung mit den Bestimmungen der besonderen Teile der jeweiligen Studien- und Prüfungsordnung für Bachelor- und Masterstudiengänge an sowie in Verbindung mit der Anrechnungsordnung der KH Freiburg.
- Eine Beratung vor Antragsstellung wird empfohlen.
Anerkennung von hochschulisch erbrachten Leistungen
Die Anerkennung von hochschulisch erbrachten Studien- und Prüfungsleistungen beinhaltet die Beurteilung von an einer anderen Hochschule/ in einem anderen Studiengang erworbenen Kompetenzen im Vergleich zu Kompetenzen, die entsprechend der Modulhandbücher der jeweiligen Studiengänge der KH Freiburg erworben werden sollen.
Bewertungskriterium: Eine Anerkennung erfolgt, wenn kein wesentlicher Unterschied zwischen den an einer anderen Hochschule erworbenen Kompetenzen und den Kompetenzen eines Studiengangs an der KH Freiburg vorliegt.
Anrechnung von außerhochschulisch erworbenen Kompetenzen
Eine Anrechnung beinhaltet den Vergleich von außerhochschulisch erworbenen Kompetenzen und Qualifikationen mit kompetenzbezogenen Anforderungen der Studienprogramme der KH Freiburg.
Bewertungskriterium: Eine Anrechnung erfolgt, wenn die anzurechnenden Kompetenzen nach Inhalt und Niveau mit denen gleichwertig sind, die im jeweiligen Modulhandbuch eines Studiengangs an der KH Freiburg aufgeführt sind.
Orientierungshilfen und weitere Informationen
In der Handreichung werden Anerkennungs- wie auch Anrechnungsverfahren an der KH Freiburg dargestellt. Sie informiert insbesondere Studierende über geltende, rechtliche Vorgaben, formale Kriterien, Ansprechpersonen sowie Voraussetzungen und Abläufe von Anerkennungen und Anrechnungen an der KH Freiburg. Ein zentraler Bezugspunkt für Anerkennungen und Anrechnungen ist die Anrechnungsordnung der KH Freiburg.
Die Feststellung von Kompetenzen basiert auf der Selbsteinschätzung der*des Antragsstellenden. Für die Beschreibung von erworbenen Kompetenzen ist es hilfreich in folgenden Schritten vorzugehen:
1. Reflexion der eigenen Lernergebnisse und erworbenen Kompetenzen
2. Beschreibung der Lernergebnisse bzw. Kompetenzerwerbs
3. Bestimmung des Niveaus der Kompetenzen
4. Auswahl und Strukturierung der relevanten Lernergebnisse/ Kompetenzen
5. Gegenüberstellung der erworbenen Kompetenzen mit den Kompetenzen der Module des Studiengangs
6. Sammlung der Nachweise für die aufgeführten Kompetenzerwerbe und nachvollziehbare Nummerierung der Nachweise
Wir unterstützen Sie bei der Beschreibung Ihrer Kompetenzerwerbe und bei der Antragsstellung gerne, richten Sie Ihr Anliegen an studienberatung@kh-freiburg.de.
Die genauen Regelungen zur Anerkennung und Anrechnung im Hochschulkontext finden Sie in diesem Positionspapier (PDF).
Das Projekt MODUS der Hochschulrektorenkonferenz (HRK) bietet niederschwellige und digitale Informationen und Orientierungshilfen zu diesen Themen an und hat eine Infoseite dafür eingerichtet. Dieses Angebot soll Studierenden und Studieninteressierten ein erstes Verständnis für Voraussetzungen und Möglichkeiten für die Anerkennung bzw. Anrechnungen von bereits erworbenen Kompetenzen vermitteln. Weitere Informationen finden Sie auf der Infoseite "AN!" der Hochschulrektorenkonferenz.
Das Entwicklungsprojekt AnKoSA ist ein Projekt der KH Freiburg, das im Verbund mit dem Projekt StuDiT+ AnSA (Studium Diakonat in Teilzeit plus Anrechnung Soziale Arbeit) der Evangelischen Hochschule Ludwigsburg durchgeführt wird. Es beinhaltet die Adaption und kooperative Weiterentwicklung des Anrechnungsverfahrens aus dem Projekt StuDiT (erste Förderphase) insbesondere für den Bachelor-Studiengang Soziale Arbeit.