Lachender Studierender an der KH Freiburg

Bewerbung mit ausländischer Hochschulzugangsberechtigung

Wenn Sie sich mit einem im Ausland erworbenen Schul- oder Bachelorzeugnis bewerben wollen, müssen Sie eine entsprechende Hochschulzugangsberechtigung für ein Studium an einer deutschen Hochschule für Angewandte Wissenschaften (ehem. Fachhochschulen) nachweisen.

Ihre Zeugnisse müssen hinsichtlich der Gleichwertigkeit mit einem deutschen Abschluss (in der Regel Sekundarschulabschluss), der zu einem Studium berechtigt, überprüft werden. Einen Überblick zu Bewertungen von ausländischen Bildungsnachweisen erhalten Sie in der anabin-Datenbank, die von der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen der Kultusministerkonferenz der Bundesländer (KMK) bereitgestellt wird. Sie können in dieser Datenbank mit der Angabe Ihres Heimatlandes und der Zeugnisart feststellen, wie Ihr Bildungsabschluss bewertet wird. Die KH Freiburg orientiert sich bei der Zulassung an den Empfehlungen der KMK.

Anerkennung von ausländischen Bildungsnachweisen

Die Anerkennung und Bewertung von ausländischen Bildungsnachweisen für den Hochschulzugang an einer Hochschule für Angewandte Wissenschaften erfolgt in Baden-Württemberg über das Studienkolleg der Hochschule Konstanz (Brauneggerstraße 55, 78462 Konstanz, Tel.: 07531/206-361). Hier können Sie Ihre im Ausland erworbenen Zeugnisse und Nachweise prüfen lassen. Wenn Ihnen die Hochschulzugangsberechtigung bestätigt wird, müssen Sie diese mit Ihrer Bewerbung einreichen. Bitte beantragen Sie auch die Ermittlung einer Durchschnittsnote, die in das deutsche Notensystem überführt werden kann.
 

Sprachliche Voraussetzungen für eine Zulassung

Wenn Sie als ausländische Bewerber*innen an einer deutschen Hochschule studieren wollen, müssen Sie über ausreichende Sprachkenntisse verfügen und diese gemäß § 58 Abs. 1 des Landeshochschulgesetzes Baden-Württemberg (LHG) nachweisen. Für die Zulassung zu einem Studiengang an der KH Freiburg kann ein entsprechender Sprachnachweis im Zuge der Bewerbung eingefordert werden. Der Nachweis erfolgt für deutschsprachige Studiengänge in der Regel mittels DSH 2-Prüfung, durch den Test Deutsch-als-Fremdsprache, TestDaF Stufe 4 oder durch telc Deutsch C1 Hochschule.

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